Online-Informationsveranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) – Anmeldung ab sofort möglich

Für den 15. Februar 2025 ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geplant. Um Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) drei Online-Informationsveranstaltungen anbieten. 

Vorgesehen sind folgende Termine:

•    26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr 
•    22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
•    24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr

Hier finden Sie das Programm für die Informationsveranstaltungen  [PDF, 456 KB].

Interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich ab sofort hier anmelden  [externer Link].

Hintergrund und weitere Informationen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein lebenslanger Speicherort für persönliche Gesundheitsdaten. Befüllt wird sie von in der Gesundheitsversorgung Tätigen wie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben die Aufgabe, Versicherte zur ePA zu informieren. Doch auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten hierzu beraten können und über Nutzen und Risiken der Speicherung von Daten zur psychischen Gesundheit aufklären, wenn Patientinnen und Patienten mit Fragen auf sie zukommen. Informationen hierzu bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) [externer Link]. Weiteres zu der Akte als Speicherort für Gesundheitsdaten und der ePA für Privatversicherte bietet auch unserer Themenschwerpunkt „Digitale Agenda“ unter „Die elektronische Patientenakte“ .

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