Petitionsausschuss: Keine muttersprachliche Psychotherapie für Migranten
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt nicht, eine kultursensible, muttersprachliche psychotherapeutische Versorgung für Migranten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. „Diesen ablehnenden Beschluss bedauern wir sehr, da Migranten, die sprachlich nicht vollständig integriert sind, damit von der Regelversorgung ausgeschlossen bleiben“, kritisiert Monika Konitzer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer NRW die Entscheidung. „Migranten warten bei muttersprachlichen Psychotherapeuten bis zu zwei Jahren auf einen ersten Termin oder bekommen gar keine Behandlung.“ Die Petition hatte die Unterstützung von über 1.000 Unterzeichnern und über 10.000 weitere Unterschriften gefunden.
Die Befürworter der Petition hatten argumentiert, dass die Psychotherapie in besonderem Maße auf die sprachliche Verständigung angewiesen ist, um über weitgehend aus der Gefühlssphäre stammende Inhalte problemlos sprechen zu können. Ältere Migrantinnen und Migranten oder Personen, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalten, könnten sich deshalb gegenwärtig nicht bei psychischen Erkrankungen behandeln lassen. Sollte eine muttersprachliche Psychotherapie weiterhin nicht zur Verfügung stehen, so sollte die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für einen Dolmetscher übernehmen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte jedoch sowohl eine muttersprachliche Psychotherapie als auch die Kostenübernahme für Dolmetscher aus Gründen der Beitragsstabilität und Kostendämpfung ab.