PKV-Basistarif für psychisch Kranke unverzichtbar
BPtK fordert Antidiskriminierungsschutz auch in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch künftig erhalten psychisch kranke Menschen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage von fünf privaten Krankenversicherern gegen die Gesundheitsreform 2007 und insbesondere gegen den PKV-Basistarif ab. „Der PKV-Basistarif ist ein unverzichtbarer Schutz für psychisch kranke Menschen in der privaten Krankenversicherung“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Als nächster Schritt sind entsprechende Regelungen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anzugehen.“
Seit dem 1. Januar 2009 müssen private Krankenversicherer einen so genannten Basistarif anbieten. Dieser PKV-Basistarif bietet eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge für nicht gesetzlich Versicherte. Seine Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. „Die private Krankenversicherung diskriminierte jahrzehntelang psychisch Erkrankte und sortierte sie rigide aus“, kritisiert BPtK-Präsident Richter. „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht den PKV-Basistarif nicht beanstandet hat. Nach der privaten Krankenversicherung brauchen wir aber auch einen Antidiskriminierungsschutz in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.“
Das Risiko, frühzeitig seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist sehr hoch. Jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet in Deutschland vorzeitig aus seinem Job aus. Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit reicht nicht aus. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deshalb neben der Kranken- und Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen. Doch die privaten Versicherungsunternehmen selektieren nach restriktiven Kriterien aus. Wer psychisch krank war, bekommt meist keinen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. „Damit können psychisch kranke Menschen eines der größten finanziellen Lebensrisiken nicht versichern“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Das ist ein sozialpolitisches Unding.“