Praxis-Infos für die Umsetzung von Verordnungsbefugnissen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben in den letzten Jahren wichtige Befugnisse erhalten, beispielsweise für die Verordnung von Soziotherapie. Seit Januar 2021 können sie nun auch psychiatrische häusliche Krankenpflege und Ergotherapie verordnen. Die neuen Befugnisse stärken die Rolle von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Versorgung und eröffnen neue Möglichkeiten, wie sie mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten und Leistungen koordinieren können.
Zu den Zielen und Inhalten von Ergotherapie in der ambulanten Versorgung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) jetzt die Praxis-Info „Ergotherapie“ [PDF, 741 KB] veröffentlicht. Die Broschüre erläutert, was bei der Verordnung zu beachten ist und stellt die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten dar.
Die BPtK-Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“ [PDF, 1.1 MB] war bereits Anfang des Jahres erschienen. Beide Publikationen sowie weitere Broschüren aus der BPtK-Reihe, darunter auch die Praxis-Info „Soziotherapie“ [PDF, 648 KB], finden Sie auf unserer Website unter „Kammer/Bundespsychotherapeutenkammer“.