Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den TV-L aufgenommen
In der Tarif- und Besoldungsrunde 2019 für die Beschäftigten der Bundesländer (ohne Hessen) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. Die Einigung sieht eine Laufzeit der Vereinbarungen von 33 Monaten vor. Die Bundestarifkommission nahm den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) am 17.04.2019 an.
Eingruppierung in Entgeldgruppe 14
Mit den abgeschlossenen Verhandlungen wurden erstmals auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den TV-L aufgenommen: In Anlage A „Entgeltordnung zum TV-L“ wird in Teil II „Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen“ die Ziffer 2 „Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte“ um einen entsprechenden Unterpunkt erweitert. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 14. Angeführt werden „Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten jeweils mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit Approbation und entsprechender Tätigkeit“. Der Rechtsbegriff „wissenschaftliche Hochschulausbildung“ bezieht sich dabei auf ein abgeschlossenes Universitätsstudium. Daraus ergibt sich eine Schlechterstellung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten ohne Universitätsabschluss.
Forderung nach Entgeltgruppe 15 bleibt bestehen
Die seit vielen Jahren überfällige Aufnahme angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den TV-L war von den Vertretern der Profession immer wieder gefordert worden und kann als Erfolg gewertet werden. Nicht zufriedenstellend bleibt allerdings, dass die Eingruppierung nicht wie angestrebt in die Entgeldgruppe 15, sondern wie auch im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Kommunen nur in die Entgeldgruppe 14 erfolgte. Diese Eingruppierung entspricht nicht dem Anspruch auf facharztäquivalente Einstufung und Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten.