Psychotherapeutische Versorgung im Ruhrgebiet weiterhin skandalös unzureichend – enttäuschende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Die Psychotherapeutenkammer NRW zeigt sich sehr unzufrieden mit dem am vergangenen Freitag getroffenen Beschluss zur Bedarfsplanung im Ruhrgebiet. „Wir haben mit gutem Grund rund 300 Neuzulassungen gefordert – wir können nicht erkennen, wie durch lediglich 85 neue Sitze für das gesamte Ruhrgebiet eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung erreicht werden kann“, stellte Präsident Gerd Höhner fest. „Eine Angleichung an die bundesweit geltenden Verhältniszahlen ist für die Fachgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht umgesetzt worden. Wir können nur vermuten, dass dieses Ergebnis Ausdruck von Sparbemühungen der Krankenkassen darstellt – die Konsequenzen haben die Patientinnen und Patienten zu tragen, die weiterhin keinen Therapieplatz in zumutbarer Zeit bekommen werden. Das ist bitter.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied am 17.11.2017: „Der seit Einführung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (1993) bestehende Sonderstatus des Ruhrgebietes wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben.“ Und: „Auch die psychotherapeutische Versorgungssituation im Ruhrgebiet wird durch den Beschluss des G-BA verbessert. [...] Im Ergebnis entstehen dadurch zum 1. Januar 2018 in der Summe etwa 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten im Ruhrgebiet.“ Die Pressemitteilung des G-BA ist hier [externer Link] nachzulesen.
Psychisch kranke Menschen weiterhin massiv benachteiligt
Wartezeiten von bis zu acht Monaten zum Beginn einer Psychotherapie sind und bleiben unzumutbar und bedeuten eine Schädigung der betroffenen Patientinnen und Patienten. Psychisch kranke Menschen bleiben massiv benachteiligt. Kammerpräsident Gerd Höhner: „Wir können nicht erkennen, dass die Krankenkassen ihre Verantwortung für die Versorgung ihrer Versicherten ernsthaft wahrnehmen. Offenbar besteht außer Lippenbekenntnissen keine ernsthafte Bereitschaft, die notwendigen Mittel für die Versorgung psychisch kranker Menschen in der Regelversorgung bereitzustellen.“
Damit bleibt die Aufforderung aktuell, die zuletzt auch die Kammerversammlung in ihrer Resolution vom 11. November 2017 formuliert hat: „Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW fordert die Landespolitik sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe auf, sich [...] für eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Ruhrgebiet einzusetzen.“ Dazu Gerd Höhner: „Wir werden uns beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für eine Beanstandung des Beschlusses einsetzen und die Landespolitik bitten, dies zu unterstützen.“