PTK-Veranstaltung vom 31.03.2009: Krankenhausfinanzierung
Nach den somatischen Krankenhäusern soll auch für Psychiatrie und Psychosomatik bis 2013 ein pauschaliertes Entgeltsystem entwickelt werden. Das hat der Gesetzgeber im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegt, das seit dem 1. April 2009 in Kraft ist. Die Psychotherapeutenkammer NRW lud deshalb zu einer Veranstaltung, in der sie ihre Mitglieder über das geplante neue Entgeltsystem informierte. Präsidentin Monika Konitzer konnte rund 60 Mitglieder aus Krankenhäusern am 31. März in Dortmund begrüßen. Hermann Schürmann, Krankenhausbeauftragter der Kammer, betonte: „Die Reform der Krankenhausfinanzierung kann eine Chance für die Psychotherapie im stationären Sektor sein.“ Entscheidend dafür sei allerdings, dass es gelänge, psychotherapeutische Leistungen im Krankenhaus sachgerecht darzustellen.
In seinem einleitenden Referat schlug Schürmann den Bogen von der Einführung der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) im Jahr 1991 bis hin zur aktuellen chronischen Unterfinanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Die „Evaluation der PsychPV“ in 2004 habe den Anstoß gegeben, das Entgeltsystem für diese Kliniken zu reformieren. Das nun geplante Entgeltsystem des Krankenhausfinanzierungsgesetzes setze auf leistungsorientierte Tagespauschalen. Damit habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass durch Fallpauschalen, wie sie in den somatischen Krankenhäusern bereits eingeführt wurden (DRG) die Leistungen im psychiatrischen Bereich nicht angemessen zu erfassen seien. Mit der Entwicklung des neuen Entgeltsystems werde das Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) beauftragt. Hermann Schürmann wies auf den ambitionierter Zeitrahmen hin: Schon 2013 soll die zunächst budgetneutrale Umsetzung erfolgen. Dafür müssten die Behandlungsbereiche der PsychPV, die zur Patientengruppierung herangezogen werden sollen, präziser definiert bzw. umgestaltet werden. Schließlich seien auch im Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) bislang nur wenige Ziffern für psychotherapeutische Leistungen enthalten.
Anschließend erläuterte dann Mechthild Greive, Psychologische Psychotherapeutin und Juristin, Hauptgeschäftsführerin des Klinikums Dortmund, die Systematik des pauschalierten Entgeltsystems in somatischen Krankenhäusern, kurz DRG-System genannt. Sie betonte die hohe Transparenz, die dieses System geschaffen habe, die Möglichkeit zu Krankenhausvergleichen sowohl von Träger- als auch Kassenseite her, und dass das System als lernendes System konzipiert sei, das von Jahr zu Jahr besser werde. Sie hob die Bedeutung der „Kalkulationskrankenhäuser“ hervor, deren Auswahl würde letztendlich darüber entscheiden, ob Leistungen in Psychiatrie und Psychosomatik und damit auch die psychotherapeutischen Leistungen sachgerecht abgebildet würden. In NRW seien hier insbesondere die Landschaftsverbände gefragt, die ein breites Behandlungsspektrum anbieten würden. Frau Greive betonte besonders, dass die Psychotherapeuten nur die Wahl hätten, sich aktiv an der Entwicklung des Systems zu beteiligen oder sich aus den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern zu verabschieden.
In der anschließenden Diskussion hielten sich Skeptiker und Befürworter in etwa die Waage. Sorgen bereitete insbesondere die Qualität der Codierung und die Befürchtung, es könnte zu einer weiteren Einengung des Leistungsspektrums in der Psychiatrie kommen. Befürworter hingegen wiesen auf die Chancen hin, die ein neues System zur Profilierung der Psychotherapie böte, wenn man sich engagiert beteilige. Die Psychotherapeutenkammer NRW sagte allen ihre fachliche und politische Unterstützung zu. Einig war man sich, dass es noch einige Workshops dieser Art geben sollte, da die Entwicklung des neuen Systems ja erst am Anfang stehe.