Qualitätsmanagement: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche
Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 eine Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie [externer Link] beschlossen. Die Richtlinie legt auch für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Mit dem 17. November 2020 ist die Ergänzung in Kraft getreten.
Die angepasste Richtlinie sieht vor, dass je nach Größe, Leistungsspektrum und Patientenklientel einer Einrichtung darüber entschieden wird, wie das Team für die Thematik sensibilisiert werden kann und welche weiteren Maßnahmen geeignet sein könnten. Mit der Richtlinie wird auch festgelegt, dass sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen müssen. Darüber hinaus hat der G-BA mit der Anpassung der Qualitätsmanagement-Richtlinie die Empfehlung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung aufgegriffen, in Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas oder Sportvereinen entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln.
Engagement der PTK NRW
„Kinderschutz“ hat auch auf der Agenda der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) einen zentralen Stellenwert und der Kammervorstand setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Perspektive zu diesem Thema in der landespolitischen Diskussion vermehrt Gehör findet. In der Stellungnahme „Intervention und Anschlusshilfe“ der PTK NRW [PDF, 691 KB], die auf Anfrage der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des NRW-Landtags erstellt wurde, verdeutlicht die Kammer die Herausforderungen beim Übergang von Prävention zur Intervention und greift Themen wie Früherkennung und Formen der psychotherapeutischen Unterstützung und Kooperation der Hilfesysteme auf. In der Anhörung der Kinderschutzkommission am 23. November 2020 wurde die PTK NRW von Kammerpräsident Gerd Höhner vertreten. In der Befragung betonte er, dass die Jugendhilfe besser für entsprechende Fragestellungen qualifiziert werden müsse. Er kritisierte zudem die seitens der Justiz gegenüber den von (sexualisierter) Gewalt Betroffenen häufig formulierten Rat, in laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren keine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Es gäbe schlichtweg keine fachliche Grundlage für eine solche Empfehlung.