Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet
Am 08. November 2019 stimmte der Bundesrat dem „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ der Bundesregierung zu, womit die Psychotherapeutenausbildung grundlegend reformiert wird. Damit wird die Ausbildung zukünftiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine neue Basis analog zu den Aus- und Weiterbildungsstrukturen der anderen akademischen Heilberufe gestellt.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden künftig bereits in ihrem Studium so qualifiziert, dass sie nach einer staatlichen Prüfung die Approbation erhalten können. Die Vertiefung in einem Psychotherapieverfahren sowie die Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen werden nach dem Studium erfolgen. Diese Qualifizierung ist eine Weiterbildung in Berufstätigkeit, für die ein Gehalt gezahlt wird.
Insgesamt ein großer Erfolg
Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) begrüßt das Reformgesetz als Meilenstein für die Ausbildung zukünftiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausdrücklich. „Es beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, schafft die Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung, bildet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die wachsende Vielfalt ihrer Versorgungsaufgaben aus und sichert eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung für Patientinnen und Patienten“, fasst Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW, zusammen.
Nachbesserung in wichtigen Details nötig
Auch wenn viele Vorstellungen der Profession umgesetzt wurden, dürfe man nicht vergessen, dass mit dem neuen Gesetz zwar ein großer Schritt gelungen, aber längst nicht alles zufriedenstellend geregelt sei. „Wir haben bereits im Vorfeld auf Mängel im Gesetz hingewiesen und werden weiterhin an den Themen arbeiten, die wir nicht zufriedenstellend gelöst sehen, sei das der Erhalt der Verfahrensvielfalt im Studium oder die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung“, erklärt Gerd Höhner. „Mit unseren Arbeitsergebnissen werden wir uns intensiv in die Ausgestaltung der neuen Strukturen einbringen. Um es mit den Worten eines Bundestagsabgeordneten in der dritten Lesung zu formulieren: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.“