Resolution: KVWL soll KJP-Mindestquote gesetzeskonform umsetzen
Am 23. April 2010 verabschiedete die Kammerversammlung einstimmig eine Resolution zur Umsetzung der KJP-Mindestquote in Westfalen-Lippe:
„Wir fordern die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe auf, dafür einzutreten, dass die
20 %-Mindestquote für solche Behandler, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, gesetzeskonform umgesetzt wird.
Die derzeit praktizierte Berücksichtigung der „doppelt Zugelassenen“ bei der Erfassung des bestehenden Versorgungsgrades führt dazu, dass es in Westfalen-Lippe im Vergleich zu Nordrhein zu einer erheblich schlechteren psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen kommt. Damit wird die bestehende Unterversorgung in Westfalen-Lippe festgeschrieben.“