Rückblick auf den Tag der Neuapprobierten am 15.02.2025
Am 15. Februar 2025 konnten die neu approbierten Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ihre berufliche Selbstverwaltung und das Versorgungswerk der Kammer kennenlernen. Zum Programm gehörten auch Informationen zur Zulassung für die vertragspsychotherapeutische Versorgung und zur beruflichen Tätigkeit in Anstellung und in der Niederlassung. Rund 130 Neuapprobierte hatten sich für die Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Kammer in Düsseldorf angemeldet. Mit großem Interesse folgten sie den Vorträgen, brachten sich mit Fragen ein und kamen untereinander und mit Vorstandsmitgliedern ins Gespräch. Auch die Beratungsstände der Kammer, des Versorgungswerks und zu Themen der Kassenärztlichen Vereinigungen wurden ausgiebig genutzt.
Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, hieß die neuen Kammermitglieder willkommen und gratulierte ihnen herzlich zu ihrer Approbation. In seiner Begrüßung stellte er Julia Leithäuser, Bettina Meisel, Georg Schäfer und Elisabeth Dallüge vor, die für den Vorstand an der Veranstaltung teilnahmen. Des Weiteren stellte er das Team der Geschäftsstelle, die Vertretung des Versorgungswerkes und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe vor. Die Neuapprobierten motivierte er, sich aktiv in die Veranstaltung einzubringen und die bereitstehenden Beratungsangebote zu nutzen.
Aufgaben und Aktivitäten der Kammer
In seinem Vortrag beschrieb Andreas Pichler die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er gab einen Überblick über die ihr vom Staat übertragenen hoheitlichen Aufgaben und die damit einhergehenden Selbstverwaltungs- und Satzungsrechte sowie Pflichten. Die Kammer besitze z. B. Anhörungsrechte bei Gesetzesvorhaben auf Landesebene. Erst kürzlich habe der Vorstand bei der Anhörung „Arbeit darf nicht krank machen“ im Ausschuss für Arbeit, Gesundes und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags die Expertise der Profession eingebracht. Andreas Pichler betonte auch, dass die Kammer in ihrem Handeln der Gesetzgebung folgen müsse, auch wenn sie selbst in ihrer fachlichen Einschätzung zu einer abweichenden Sichtweise gelange. Ein aktuelles Beispiel sei das vom Gesetzgeber gewollte und vom Berufsstand für nicht sinnvoll erachtete Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie. Der Vorstand werde die Erprobung des Verfahrens in Nordrhein-Westfalen entsprechend kritisch begleiten.
Der Präsident erläuterte weitere im Heilberufsgesetz NRW verankerte Kammeraufgaben und gab Beispiele für ihre Umsetzung. Als eine Möglichkeit, Gesundheitspolitik mitzugestalten, beschrieb er die Beteiligung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an Kommunalen Gesundheitskonferenzen. Dies sei eine Möglichkeit, die Sichtbarkeit der Profession zu stärken und die Themen zur seelischen Gesundheit in die Diskussionen einzubringen. Für den Vorstand seien u. a. die Resolutionen der Kammerversammlung ein Mittel, um Forderungen für den Berufsstand in Politik und Öffentlichkeit zu tragen. Bei seiner Übersicht über aktuelle Themen in der Kammerarbeit ging Andreas Pichler u. a. auf die Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten ein. Der Bundesrat habe am 14. Februar 2025 einen höheren Praxisumfang für ambulante Praxen beschlossen, die Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistentinnen anstellen. Dies sein ein erster wichtiger Schritt für die Umsetzung der Weiterbildung im ambulanten Bereich. Der Kammervorstand habe sich zu diesem Thema sehr engagiert. Über die nun sichtbaren Erfolge sei man sehr erleichtert. Bei weiteren Themen wie der Fortführung von niederschwelligen Präventionsgruppen für psychisch belastete Kinder und Jugendliche oder die Entwicklung und Einführung neuer Konzepte im Bereich der Notfallpsychotherapie sehe der Vorstand ebenfalls Fortschritte.
Abschließend stellte Andreas Pichler Angebote, Publikationen und Veranstaltungen der Kammer für ihre Mitglieder vor. Er regte die Neuapprobierten nachdrücklich an, Möglichkeiten wie Beratung oder Fortbildung zu nutzen und an Formaten wie Fachtagen oder Regionalversammlungen teilzunehmen. Auf der Homepage der Kammer seien zu allen angesprochenen Themen und im Vorfeld von Veranstaltungen weitere Informationen zu finden. Um auf schnellem Wege Nachrichten der Kammer zu erhalten, empfahl er, sich in den Mitgliederverteiler einzutragen.
Das Versorgungswerk der Kammer
Jens Mittmann, Leiter der Abteilung Mitgliederbetreuung und Leistungsverwaltung im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, informierte zu Fragen der sozialen Absicherung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Er erläuterte Aspekte der Mitgliedschaft, skizzierte die Grundlagen der Beitragsbemessungen und ging auf Sonderregelungen für die Existenzgründung ein. In seinem Überblick über die Leistungsarten riet er dazu, sich im Mitgliederportal des Versorgungswerkes anzumelden. Dort seien u. a. individuelle Rentensimulationen möglich.
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Auf dem Tag der Neuapprobierten informieren die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein-Westfalens jeweils im Wechsel zu Voraussetzungen und Bedingungen für die Zulassung als Vertragspsychotherapeutin oder als Vertragspsychotherapeut. Dieses Mal war Katja Elgert aus dem Team Niederlassung und Kooperationsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) mit ihrer Kollegin Merve Simsek in die Kammer gekommen. In ihrem Vortrag erläuterte sie die Grundlagen der Bedarfsplanung und zeigte Wege in die Niederlassung und die Anstellung auf. Ein wichtiger erster Schritt sei der Eintrag in das Arztregister. Die Beraterin skizzierte das Ausschreibungsverfahren und gab praktische Hinweise für die Antragstellung. Auch auf Modelle wie das Jobsharing als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und in Anstellung ging sie ein. Des Weiteren informierte Katja Elgert zu den Themen Sonderbedarf und Ermächtigung.
Perspektiven der Berufstätigkeit im Anstellungsverhältnis
Elisabeth Dallüge, Beisitzerin im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, gab einen Überblick über die Bandbreite an Tätigkeitsfeldern, die sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Anstellung bieten. Sie legte dar, dass die Berufstätigkeit in Anstellung viele Gestaltungsräume, Eigenverantwortlichkeit und Aufstiegsmöglichkeiten biete. Wichtig sei, Arbeitsverträge gründlich zu prüfen und Vergütungsfragen selbstbewusst anzusprechen. Nachdrücklich regte sie die Neuapprobierten an, für ihren Weg in die Berufstätigkeit auch entsprechende Arbeitsfelder in Betracht zu ziehen und sich mit der Ausdifferenzierung der möglichen Tätigkeiten zu befassen. Es gäbe viele spannende Tätigkeitfelder und die Entwicklungsperspektiven für angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien besser denn je. Ihre Kompetenzen würden gebraucht, auch in Leitungsfunktionen oder als Weiterbildungsbefugte.
Elisabeth Dallüge skizzierte ferner die Angebote der Kammer für angestellte Mitglieder. Sie informierte über Themen und Aktivitäten im Ausschuss „Psychotherapie in Anstellung“, die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“ und wies darauf hin, dass die Kammer auch Fort- und Weiterbildungsangebote für die psychotherapeutische Berufstätigkeit in Anstellung biete. Abschließend motivierte sie, sich kollegial zu vernetzen und berufspolitisch aktiv zu werden. Dies befruchte die eigene Arbeit. Die Meinungsbildung im gemeinsamen Austausch sei zudem wertvoll, um als Profession geschlossen aufzutreten und in der gesundheitspolitischen Landschaft wahrgenommen zu werden.
Perspektiven der Beschäftigung in der Niederlassung
Julia Leithäuser, Vizepräsidentin der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, beleuchtete Aspekte der Beschäftigung in der Kassenpraxis und der Privatpraxis. Sie beschrieb die Pflichten, die niedergelassene Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu erfüllen haben, und zeigte Leistungen und Abrechnungsarten in der Kassenpraxis auf. Wichtig sei, sich damit auseinandersetzen, als Unternehmerin oder Unternehmer ein wirtschaftliches Risiko zu tragen und Investitionen tätigen zu müssen, etwa für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Wer sich mit einer privaten Praxis außerhalb des kassenärztlichen Systems niederlasse, sollte sich gründlich über mögliche Leistungen und Abrechnungsarten informieren, riet Julia Leithäuser. Als einen Sonderfall der Abrechnung von Psychotherapie in der Privatpraxis stellte sie die Kostenerstattung dar. Sie fuße auf dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Paragraf 13 Absatz 3. Insgesamt sei dies ein aufwendiges Verfahren, für das die Krankenkassen wenig offen wären.
Insbesondere für Privatpraxen sei zwingend ein Marketingkonzept erforderlich, fuhr die Vizepräsidentin fort. Auch Aspekte wie die Entwicklung von Tätigkeitsschwerpunkten, Kontakt mit Zuweisenden und kollegiale Vernetzung seien hilfreich. Zu Fragen bezüglich Benennung, Ankündigung und Werbung der Praxis verwies sie auf die Broschüre „Regeln zur Außendarstellung“ der Kammer. Im Anschluss an Beispiele für Verdienstmöglichkeiten in der Niederlassung betonte Julia Leithäuser, dass die selbstständige Arbeit in einer niedergelassenen Praxis immer auch bedeute, sich im Sinne der Psychohygiene mit Themen wie Delegation von Aufgaben, Intervision und Supervision zu befassen.
„Alles Gute für Ihre beruflichen Ziele!“
Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, sich im Anschluss an die Vorträge zu Wort zu melden. Auch die Beratungsstände waren gut besucht. Andreas Pichler wünschte den neuen Kammermitgliedern in seinem Schlusswort alles Gute für den bereits angelaufenen oder bevorstehenden Start in den Beruf. Seitens der Kammer würde man sich freuen, miteinander im Austausch zu bleiben. Der Geschäftsstelle dankte er für die gute Organisation der Veranstaltung .