Rückblick auf die Sitzung der Kammerversammlung am 24. Mai 2024
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen trat am 24. Mai 2024 in Düsseldorf zum 11. und letzten Mal in dieser Wahlperiode zusammen. Gerd Höhner eröffnete die Sitzung und begrüßte die Mitglieder der Kammerversammlung, die PiA-Vertretung (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung) NRW sowie weitere Gäste.
Verabschiedung von Mitgliedern der Kammerversammlung
Zu Beginn der Sitzung standen mehrere Abschiede: Die Kammerversammlung würdigte die Mitglieder, die sich nicht erneut zur Wahl hatten aufstellen lassen: Petra Adler-Corman, Monika Bormann, Isabel Brantsch, Lars Broszat, Hans-Werner Firmenich, Britta Harter, Dona Regina Jabbour, Franz-Josef Kanz, Dr. Timo Lindenschmidt, Thomas Nachreiner, Dr. Heidi Rudolf, Sonja Schatz, Katharina Schürmann, Robin Siegel, Dr. Sabine Trautmann-Voigt und Britta Worringer scheiden nach fünf bis zehn Jahren der Mitarbeit in der Kammerversammlung aus, Heidi Rosenow und Annegret Stäwen nach 15 Jahren, Andreas Soljan nach 19 Jahren. Dorothea Dewald, Rita Nowatius, Alfons Bonus, Jürgen Kuhlmann und Anna Michelmann waren bereits 2001 in der 1. Kammerversammlung aktiv; Anna Michelmann war übergangsweise die erste Präsidentin der Kammer. Aus dem Vorstand wurden nach langjähriger Mitarbeit Cornelia Beeking und Hermann Schürmann verabschiedet.
Gerd Höhner dankte ihnen für ihr langjähriges Engagement. Sie alle hätten wichtige berufspolitische Entwicklungen begleitet und die Gründungsmitglieder hätten in bewegten Anfangszeiten wesentlich zur Positionierung der Kammer beigetragen. Hermann Schürmann habe stets den Brückenschlag zwischen den Fraktionen und Fachrichtungen angestrebt. Menschen wie er, die über Fachgrenzen hinweg denken, seien für das Standing der Profession in der gesundheitspolitischen Landschaft unerlässlich. Cornelia Beeking sei konsequent und mit Nachdruck für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien eingetreten. In der COVID-19-Pandemie habe sie früh auf die Belastung junger Menschen hingewiesen und damit verbundene Aspekte erfolgreich politisch platziert.
Hermann Schürmann bedankte sich für den kollegialen Umgangston und den Respekt im Miteinander, den man in 23 Jahren Kammerarbeit gefunden habe. Er habe es als hilfreich erlebt, Interessenskonflikte zu antizipieren und sich zu arrangieren, um gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Ausdrücklich dankte er auch der Geschäftsstelle. Sie habe ihn in seiner Arbeit für die Kammer jederzeit tatkräftig unterstützt. Anna Michelmann erinnerte an die Aufbruchsstimmung der ersten Jahre. Die Findungsphase der Kammer sei durch eine große Diskussionsbereitschaft aller Beteiligten geprägt gewesen. Der zukünftigen Kammerversammlung gab sie den Wunsch mit, inhaltlichen Debatten ausreichend Raum zu geben. Cornelia Beeking hatte aus privaten Gründen ihre Teilnahme an der Sitzung kurzfristig abgesagt.
Mündlicher Bericht des Vorstands
Im mündlichen Vorstandsbericht blickte Gerd Höhner auf gesundheitspolitische Aktivitäten der Kammer auf Landesebene. Der Kammervorstand engagiere sich beispielsweise in der Zusammenarbeit mit den anderen nordrhein-westfälischen Heilberufskammern. Vorstandsmitglieder seien auch an Gremien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) beteiligt. In gemeinsamen Sitzungen im MAGS mit Vertretenden der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen habe man sich weiterführend zur psychotherapeutischen Versorgung austauschen können. Der Vorstand weise hierbei immer wieder auf die strukturellen Fehler der Bedarfsplanung hin. Zudem gelte es weiterhin, Vorurteile auszuräumen, hielt Gerd Höhner fest. Dazu gehöre beispielsweise der Vorwurf, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden zu wenig arbeiten. Ebenso seien andere falsche Vorstellungen zu entkräften, etwa die Annahme, dass durch mehr Gruppentherapien deutlich mehr Patientinnen und Patienten versorgt werden könnten. In diesen Terminen fachlich zu informieren und gleichzeitig die Anliegen des Berufsstandes anzubringen, bleibe anspruchsvoll, sagte der Präsident. Erfolgreich sei die Mitarbeit von Vorstandsmitgliedern bei der Entwicklung und Fortschreibung des Landespsychiatrieplans NRW. Es sei gelungen, den Begriff der „psychischen Gesundheit” einzubringen und die Profession als zuständig zu verorten. Ebenso konnten spezifische Themen wie die Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung oder mit Migrationshintergrund eingebunden werden. Insgesamt sei der Vorstand mit seinen Ansprechpersonen im MAGS in gutem Kontakt und die Kammer werde aktiv einbezogen, fasste Gerd Höhner zusammen. Mit Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann konnten zentrale Themen wie Versorgungsmängel und Qualitätssicherung erörtert werden. Auch vom Landtag werde die Kammer zu relevanten Themen angefragt.
Anpassungen der Psychotherapie-Vereinbarung, Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Ein weiterer Schwerpunkt des mündlichen Vorstandsberichts waren Neuerungen in der Psychotherapie-Vereinbarung, die am 1. April 2024 in Kraft getreten sind. Bernhard Moors aus dem Vorstand der Kammer erläuterte, dass damit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen an das aktuelle Weiterbildungsrecht gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) angepasst wurden. Bei vielen Qualifikationen reiche nun eine Prüfung und Bescheinigung durch die Kammer aus, um bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Abrechnungsgenehmigung beantragen zu können. Die erfolgten Anpassungen seien ein wichtiger Autonomiegewinn für den Berufsstand, betonte Bernhard Moors. Des Weiteren ging er auf für die Profession relevante Aspekte im Kabinettsentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom 22. Mai 2024 ein. Dazu gehöre u. a. eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die Aufhebung der Unterteilung der Kurzzeittherapie.
Änderung der Approbationsordnung, Finanzierung der Weiterbildung
Vorstandsmitglied Barbara Lubisch informierte zunächst komprimiert zu Anpassungen bei der anwendungsorientierten Parcoursprüfung, die der Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorsieht. Weiterführend kam sie auf Probleme bei der Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten und die vom Berufsstand dazu erarbeiteten Lösungsvorschläge zu sprechen. Kammermitglieder aus Nordrhein-Westfalen seien in diesem Rahmen auch in der Taskforce „Weiterbildungsfinanzierung“ der BPtK aktiv. Alle Landespsychotherapeutenkammern, die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Berufsverbände würden nach wie mit Nachdruck die Politik darauf hinweisen, dass die Finanzierung der neuen Weiterbildung geregelt werden müsse. Dies sei existentiell, um dem beruflichen Nachwuchs eine Perspektive zu geben und die zukünftige psychotherapeutische Versorgung zu sichern, stellte Barbara Lubisch heraus. Zum GVSG-Kabinettsbeschluss hielt sie fest, dass die darin formulierten Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in die richtige Richtung gehen würden. Dazu gehöre, dass Weiterbildungsambulanzen künftig ihre Vergütung selbst mit den Krankenkassen verhandeln könnten. Manche Formulierungen im Entwurf seien jedoch nicht ganz eindeutig. Die Weiterbildung in Praxen sowie die stationäre Weiterbildung würden bedauerlicherweise gar nicht aufgegriffen. Die Profession werde den Nachbesserungsbedarf mit weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen verdeutlichen.
Umsetzung der Weiterbildungsordnung (WBO Pt)
Hermann Schürmann informierte zum Sachstand bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der nordrhein-westfälischen Kammer. Die ersten Anträge auf Zulassung als Weiterbildungsstätte seien genehmigt, die Taskforce der Kammer zu diesem Arbeitsbereich befasse sich weiterhin regelmäßig mit zu klärenden Fragen im Rahmen der Antragstellung. Hermann Schürmann beschrieb zudem die Planungen zur Einführung eines webbasierten Logbuchs für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. In dem „eLogbuch” sollen absolvierte Weiterbildungsinhalte sowie Bestätigungen durch Befugte dokumentiert werden. Bis zum 1. Januar 2026 soll es bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Abschließend stellte Hermann Schürmann die Gremien vor, die auf Bundesebene zur Umsetzung der Weiterbildung einberufen wurden. Dazu gehören eine Weiterbildungskommission und ein Beirat Weiterbildung, in dem auch Kammermitglieder aus Nordrhein-Westfalen engagiert sind.
Aussprache zum mündlichen und schriftlichen Vorstandsbericht
In der Aussprache dankten Kammerversammlungsmitglieder dem Vorstand für sein vielfältiges Engagement und Hartnäckigkeit bei zentralen berufspolitischen Themen. Auch das gute Arbeitsklima in den letzten fünf Jahren wurde herausgestellt. Wortbeiträge zum GVSG-Kabinettsentwurf hielten fest, dass enthaltene Vorschläge vorsichtig als Teilerfolg auf einem langen Weg gewertet werden könnten. Dennoch bestünde klarer Nachbesserungsbedarf. Wichtig sei nun, das Maß an Kritik auszuloten und die Lobbyarbeit fortzuführen. Weitere Kommentare nahmen u. a. Bezug auf wirtschaftliche Entwicklungen in der Versorgungslandschaft, Aspekte der Digitalisierung in der Psychotherapie und die Notwendigkeit der Reform der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Auch sei darauf zu achten, die Ressourcen der Kammer für gesundheitspolitische Aktivitäten und für die konkreten Anliegen der Kammermitglieder angemessen zu gewichten.
Neuwahlen zum Versorgungswerk
Die neu gewählten Mitglieder für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sind Martin Zange (Kooperative Liste), Lea Kremer (fraktionslos), Prof. Dr. Björn Enno Hermanns (dgvt plus+), Benedikta Enste (Bündnis KJP) und Michael Maas (fraktionslos).
Beitritt zum Verband freier Berufe
Andreas Pichler, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, erläuterte den Antrag des Vorstands auf Beitritt der Kammer zum Verband Freier Berufe im Land Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW). Von der Mitgliedschaft erwarte man u. a. einen leichteren Zugang zu politischen Formaten oder Informationen zu Gesetzesvorhaben über den gesundheitspolitischen Bereich hinaus. Auch Vernetzungen zu übergreifenden Themen wie Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftspolitik seien denkbar. Nach zwei Jahren sollten Nutzen und Aufwand der Mitgliedschaft evaluiert werden.
Als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Andreas Pichler Bernd Zimmer, Vorsitzender des VFB NW und Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, und VFB NW-Geschäftsführer Oliver Kanthak. Bernd Zimmer beschrieb als vorteilhaft, im Verband Know-how zu bündeln und bei gemeinsamen Anliegen geschlossen aufzutreten. Nach Austausch zu dem Antrag stimmte die Kammerversammlung dem Beitritt der Kammer zu.
Änderungen in Satzung und Geschäftsordnung
Die Kammerversammlung beschloss zwei Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung der Kammer. Ein Antrag beinhaltete redaktionelle Anpassungen hinsichtlich der Vorgaben der Rechtsförmlichkeit. Ein zweiter Antrag bezog sich darauf, dass ein Mitglied der PiA-Vertretung NRW für eine Wahlperiode als Gast mit Rederecht zu Ausschusssitzungen – außer Sitzungen des Finanzausschusses – eingeladen werden darf. Beide Anträge vom Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik wurden nach kurzer Kommentierung von der Kammerversammlung angenommen. Ein dritter Antrag des Ausschusses schlug vor, ein digitales Antrags- und Abstimmungssystem in Präsenzsitzungen der Kammerversammlung einzuführen. Er fand nach Abwägen von Argumenten dafür und dagegen keine ausreichend große Mehrheit, um die Satzung der Kammer dahingehend zu ändern.
Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie
Bernhard Moors und Oliver Kunz aus dem Vorstand der Kammer führten in den Tagesordnungspunkt „Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante Psychotherapie” ein. Bernhard Moors erinnerte daran, dass sich der Vorstand seit vielen Jahren mit Qualitätssicherung als Schwerpunktthema beschäftige. In diesem Kontext seien u. a. die auch auf Bundesebene viel beachteten Empfehlungen zur Dokumentation entstanden. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt worden, ein einrichtungsübergreifendes und sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen. Bei Einführung des QS-Verfahrens solle das Antrags- und Gutachterverfahren abgeschafft werden. In der Profession stoße der gesetzliche Auftrag auf sehr viel Kritik, konstatierte Bernhard Moors. Auch der Kammervorstand sei überzeugt, dass das geplante QS-Verfahren nicht geeignet sei, die Qualität in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu erfassen oder zu verbessern. An der vom Gesetzgeber beschlossenen Erprobungsphase in Nordrhein-Westfalen ab 2025 müssten jedoch alle niedergelassenen Vertrags-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten, die Erwachsene behandeln, teilnehmen (s. hierzu auch den Themenschwerpunkt Qualitätsicherungsverfahren).
Oliver Kunz ergänzte, im Gegenteil sei zu befürchten, dass sich die psychotherapeutische Versorgung verschlechtern könne. Allein der zeitliche Aufwand für die Umsetzung des QS-Verfahrens sei hoch. Der Vorstand lehne auch ein „Benchmarking“ psychotherapeutischer Praxen über ein Qualitätsportal ab, in dem alle Ergebnisse des QS-Verfahrens einrichtungsvergleichend veröffentlicht werden sollen. Noch dazu bestünde keine Evidenz für Qualitätsdefizite in der ambulanten Psychotherapie und der Berufsstand sorge selbst für die Qualitätssicherung, betonte Oliver Kunz. Die Kammer sei bei der Umsetzung des QS-Verfahrens nicht zuständig, werde aber die Entwicklungen kritisch begleiten. Gemeinsam mit der BPtK erarbeite der Vorstand derzeit eine Strategie, wie die Kammermitglieder in Nordrhein-Westfalen während des Testlaufs unterstützt werden können. Ziel sei, die Politik davon zu überzeugen, dass das geplante Vorgehen und das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber der Profession unnötig seien. Dazu werde sich auch eine neue Kommission Qualitätssicherung der Kammer mit dem Arbeitsthema befassen.
In der Aussprache zeigte sich große Einigkeit in der Kritik an dem geplanten QS-Verfahren. Die Umsetzung bedeute einen tiefgreifenden Einschnitt in den psychotherapeutischen Alltag und werde den Umgang mit Patientinnen und Patienten beeinflussen. Wichtig sei, die begründbare Kritik der Profession an dem QS-Verfahren in der vorliegenden Form weiterhin deutlich zu machen. Herausgestellt wurde die Forderung nach einer unabhängigen Evaluation der Erprobung. Die derzeitigen Pläne hierzu seien ungeeignet.
Resolutionen der Kammerversammlung
Die Kammerversammlung verabschiedete in ihrer Sitzung mit jeweils großer Mehrheit oder einstimmig sieben Resolutionen:
- Hass, Hetze, Rassismus und Diskriminierung machen psychisch krank: Für Menschlichkeit, Toleranz und Vielfalt! [PDF, 64 KB]
- Cannabislegalisierung: Präventionsangebot systematisch etablieren! Psychotherapeutische Behandlungsangebote ausbauen! [PDF, 73 KB]
- Psychisch kranke Geflüchtete nicht 3 Jahre von Psychotherapie ausschließen! [PDF, 64 KB]
- Ökologische Krisen spitzen sich zu: Verstärkte Anstrengungen unter Berücksichtigung psychischer Gesundheitsschäden dringend erforderlich! [PDF, 70 KB]
- Kinder und Jugendliche krisenfest machen – Psychotherapeutische Präventionsangebote verstetigen [PDF, 62 KB]
- Qualitätssicherung muss dem Wohl der Patientinnen und Patienten dienen – Erprobung des Modellprojekts „QS ambulante Psychotherapie” angemessen finanzieren und evaluieren! [PDF, 110 KB]
- Reform vollenden! [PDF, 60 KB]
Berichte der Ausschüsse und Kommissionen
Vorsitzende von Ausschüssen der Kammer nutzten die Gelegenheit, mündlich die seit der 10. Kammerversammlung im Dezember 2023 bearbeiteten Themen zu skizzieren, ein Resümee der ausklingenden Wahlperiode zu ziehen und auf mögliche Aufgabenfelder der nächsten Amtszeit zu blicken. Einige Ausschüsse, die Kommission Großschaden/Notfallpsychotherapie und die Kommission Klimaschutz hatten schriftliche Berichte eingereicht.
Rückblick und Ausblick
Gerd Höhner blickte zum Abschluss der letzten Sitzung in dieser Wahlperiode auf bewegte fünf Jahre zurück. Als wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung des Berufsstands bezeichnete er die gelungene Reform der Aus- und Weiterbildung. Eine große Leistung der Profession sei es gewesen, in der Corona-Zeit die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten. Die hohe Bereitschaft, präventive Gruppenangebote für durch die Pandemie psychisch belastete Kinder und Jugendliche umzusetzen, sei dem Berufsstand hoch angerechnet worden. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hätten sich in den letzten Jahren zudem vermehrt mit ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auseinandersetzen müssen, resümierte der Präsident. Der Berufsstand besitze die Expertise, um beispielsweise aufzuzeigen, welche psychischen Faktoren zu Phänomenen wie Hetze oder verbaler Gewalt führen können. Er bringe sich auch zum Einfluss des Klimawandels auf die seelische Gesundheit ein und positioniere sich gegen die Tendenz, vorschnelle Lösungen für existenzielle gesellschaftliche Probleme vorzugeben.
Seinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand dankte Gerd Höhner für die gute Kooperation. Man habe viel Erfahrung und Kompetenz gebündelt und erfolgreich miteinander gearbeitet. Auch während der Corona-Pandemie sei es gelungen, die enge und gute fachliche Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. In der Kammerversammlung und den Ausschüssen habe er große Produktivität und persönliches Engagement erlebt, so der Präsident weiter. Zahlreiche professionell umgesetzte Veranstaltungen zu wichtigen Fragen der Versorgung hätten große Aufmerksamkeit gefunden. Alles zusammen würde zeigen: Die Kammer sei lebendig und werde von großem Engagement getragen. Der Geschäftsstelle dankte Gerd Höhner für fünf Jahre konstruktive, erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Geschäftsführung arbeite äußerst kompetent und habe Herausforderungen wie den Umbau der Räumlichkeiten bei laufendem Betrieb hervorragend gemeistert. Er habe sich jederzeit wertgeschätzt gefühlt und seinerseits die Zusammenarbeit geschätzt.
Für die nächsten Jahre prognostizierte der scheidende Präsident einen deutlichen Aufgabenzuwachs für die Kammer, z. B. hinsichtlich des Verfahrens zur Qualitätssicherung, in der Weiterentwicklung der Versorgungsbedarfe oder der Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Tätigkeit in Anstellung. Auch die fachliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Videotherapie halte er für zentral, sagte Gerd Höhner. Was in der Pandemie hilfreich gewesen sei, könne nach seiner Ansicht aus berufsethischer Sicht kein Standard werden. Weitere zukünftige Herausforderungen seien der Mitgliederzuwachs der Kammer und die Entwicklung der Berufsfelder für approbierte Kolleginnen und Kollegen ohne Weiterbildung. Die Kammerversammlungsmitglieder verabschiedeten Gerd Höhner nach zehn Jahren im Amt des Präsidenten mit Standing Ovations.
Zu ihrer ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode tritt die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 24. August 2024 zusammen.