Sonderregelungen für Behandlungen per Videotelefonat bis Jahresende verlängert
Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten können ihren Patientinnen und Patienten während der Corona-Pandemie auch im vierten Quartal dieses Jahres unbegrenzt psychotherapeutische Behandlungen per Videotelefonat anbieten: Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbarte Sonderregelung wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Die Regelung bezieht sich grundsätzlich auf Einzelsitzungen, auch bei neuropsychologischer Therapie. In begründeten Fällen können aber auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video erfolgen. Akutbehandlungen und Gruppentherapien hingegen können nach wie vor nicht als Videobehandlung durchgeführt werden. Als Gruppentherapie genehmigte Leistungen können allerdings derzeit bis Jahresende unbürokratisch in Einzelsitzungen umgewandelt werden.
Auch privat Krankenversicherte, deren Vertrag psychotherapeutische Leistungen beinhaltet, können während der Corona-Pandemie weiterhin per Videotelefonat behandelt werden. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe wurden ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Detaillierte Informationen zu den Sonderregelungen und zur Abrechnung sowie Hinweise zur Psychotherapie während der Corona-Pandemie bietet die Übersicht „FAQ Coronavirus“.