Statistisches Bundesamt fragt Daten zu Kostenstrukturen in Praxen ab – Vorabinformation
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in jährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Praxen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen durch. In Kürze steht die Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2023 an.
Das Statistische Bundesamt wird Anfang Oktober 2024 die hierfür nach einem mathematisch-statistischen Verfahren und einer rotierenden Stichprobenziehung ermittelten Praxen anschreiben und die Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen zusenden. Die ausgewählten Praxen sind durch das Gesetz über Kostenstrukturstatistik zur Auskunft innerhalb von vier Wochen verpflichtet. Bundesweit wird die Erhebung bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt. Das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Dies soll die Belastung für die Praxen möglichst gering halten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zur Kostenstruktur ist für Sommer 2025 geplant.
Ziel der Erhebung und weitere Informationen
Mit der Kostenstrukturuntersuchung sollen die in den Praxen erzielten Einnahmen sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen und deren Zusammensetzung dargestellt werden. Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können die gewonnenen Daten für eigene betriebswirtschaftliche Vergleiche in Bezug auf ihre Praxis nutzen.
Ab Oktober 2024 finden sich unter www.destatis.de/kme-portal [externer Link] Informationen zur aktuellen Untersuchung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung in Praxen. Generelle Informationen zur Methodik inklusiver direkter Links auf Ergebnisse der letzten Erhebung sind auf www.destatis.de/kme [externer Link] verfügbar.