Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche seit dem 1. Juli 2024 Kassenleistung

Ab dem 3. Quartal 2024 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Systemischer Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen. Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann neben den bestehenden Psychotherapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden.

Für die Abrechnung werden die bestehenden Gebührenordnungspositionen (GOP) 35431, 35432, 35435 (Einzeltherapie) sowie 35703 bis 35709 und 35713 bis 35719 (Gruppentherapie) genutzt. Voraussetzung für die Abrechnung von Systemischer Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Genehmigung der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Übersicht „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche: Kontingente und Bewilligungsschritte“  der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) [Stand 07/2024] [PDF, 144 KB] wurde um die Systemische Therapie ergänzt.

Die Systemische Therapie für die ambulante psychotherapeutische Behandlung Erwachsener wurde bereits im November 2019 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und ist seit 2020 eine Kassenleistung.
 

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