Tag der Neuapprobierten am 4. Februar 2012 in Dortmund
Am 4. Februar 2012 fanden sich ca. 130 Neuapprobierte in Dortmund ein, um sich darüber zu informieren, wie die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) ihre beruflichen Interessen vertritt und bei welchen Fragen die Kammer als Ansprechpartner zur Verfügung steht. In Vorträgen, Diskussionsrunden und an Beratungsständen wurde den Tag über Wissenswertes zu allen Fragen der Berufsausübung vermittelt. Als Gesprächpartner standen Vorstandsmitglieder der PTK NRW, Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen Lippe (KVWL), des Versorgungswerks sowie der Geschäftsstelle der Kammer zur Verfügung.
Monika Konitzer, Präsidentin der PTK NRW, skizzierte die Entstehung der Kammer, erläuterte deren Aufgaben sowie Strukturen. Anhand von Diagrammen wurde die Zusammensetzung der Kammerangehörigen (Geschlechterverteilung, Aufteilung PP und KJP, Berufsausübung: KV-zugelassen oder angestellt, Tätigkeitsfelder, Alterstruktur usw.) veranschaulicht. Konitzer betonte die guten Berufsaussichten für approbierte Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), gerade aufgrund des hohen Durchschnittsalters bestehe ein großer Nachwuchsbedarf.
Vize-Präsident Hermann Schürmann erklärte, dass sich die PTK NRW dafür einsetzt, dass Psychotherapeuten die gleichen sozialrechtlichen Befugnisse erhalten wie Ärzte. Es sei unverständlich, dass Psychotherapeuten nicht in Krankenhäuser und an Fachärzte überweisen, Logopädie verordnen oder Arbeitsunfähigkeit bescheinigen könnten.
Am Beispiel Krankenhaus, d.h. der Tätigkeit auf der Station, in Tagesklinik und Ambulanz, zeigte Schürmann die besonderen Arbeitsschwerpunkte, notwendigen Fähigkeiten des Psychotherapeuten und die guten Einstellungschancen wegen Ärztemangels auf. Aufstiegsmöglichkeiten bestünden, es gäbe aber rechtliche Hürden. Die Eingruppierung von PP und KJP sei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD) noch nicht geregelt. Psychotherapeuten würden deshalb häufig als Psychologen eingruppiert. Etwa ein Drittel der Krankenhäuser würde von privaten Trägern betrieben und hätte eigene Haustarife
Nina Varasteh, Justiziarin der PTK NRW, informierte die Zuhörer darüber, was die Kammermitgliedschaft konkret bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Sie erläuterte die Berechnung des Beitrags und unter welchen Bedingungen eine Beitragsermäßigung beantragt werden kann. Varasteh wies darauf hin, dass auch angestellte PP und KJP eigenverantwortlich tätig seien und Freiberufler blieben, auch wenn sie weisungsgebunden tätig seien.
Susanne Trauten stellte das „Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW“ (PTV NRW) vor, dass eine attraktive Alterssicherung ermögliche. Das PTV betreut die Kammermitglieder der PTK NRW, Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sowie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Trauten erläuterte die Beitragsberechnung sowie die Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht als auch die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Beiträge.
Dr. Horst Bartels, Justiziar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, berichtete zum Thema „Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in“. Üblich geworden sei die Vergabe von halben Sitzen, von denen auch zwei halbe zusammengesetzt werden könnten. Er stellte verschiedene Möglichkeiten der Übergabe von Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft und Anstellung dar. Zu berücksichtigen seien dabei immer vorliegende bzw. nicht vorliegende Zulassungsbeschränkungen und unterschiedliche Zielsetzungen.
Peter Dittmann von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vertiefte zum Schluss nochmals die Rechte und Pflichten, die mit einer Zulassung verbunden sind sowie die Besonderheiten der Anstellung. Er erläuterte die Kooperationsmöglichkeiten von Vertragspsychotherapeuten untereinander und mit Vertragsärzten (z.B. in Medizinischen Versorgungszentren). Ebenso informierte er zum Job-Sharing, der Ermächtigung in freier Praxis sowie zu Nebentätigkeiten.