Tag der Neuapprobierten am 6. März 2021
Mit über 350 in den Beruf startenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verzeichnete der erstmals online durchgeführte „Tag der Neuapprobierten“ der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) am 6. März 2021 so viele Teilnehmende wie noch nie. Damit wurde einmal mehr das große Interesse der Neuapprobierten an Informationen rund um den Berufsstart deutlich. Auf dem Fachtag erhielten sie Einblicke in die Arbeit und die Aufgaben der Kammer, die Leistungen des Versorgungswerks der PTK NRW und die Bandbreite des Berufsfeldes von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Neben Erläuterungen zu der Zulassung für die vertragspsychotherapeutische Versorgung zog sich der Blick auf aktuelle und sich entwickelnde Tätigkeitsfelder außerhalb der Niederlassung durch den Tag.
Qualitätssicherung und Entwicklungsarbeit als Kammeraufgaben
Gerd Höhner , Präsident der PTK NRW, hieß die Neuapprobierten als Mitglieder in der Kammer willkommen und begrüßte die der Online-Veranstaltung zugeschalteten Vorstandsmitglieder und Referierenden. Er stellte die PTK NRW als die auf dem Heilberufsgesetz NRW gründende Selbstverwaltung des Berufsstandes vor, erläuterte ihre Aufgaben und Pflichten und grenzte die Handlungsfelder der Kammer von denen der Berufs- und Fachverbände ab. Insbesondere kümmere sich die PTK NRW um die Aufsicht und die Qualitätssicherung in der Berufsausübung sowie die Weiterentwicklung des Berufs und der Versorgungsbereiche. Aktuell sei es eine anspruchsvolle Aufgabe, die Struktur für die seit September 2020 rechtskräftige neue Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen. „Die Umsetzung der Weiterbildung geschieht auf Landesebene und fällt damit in den Verantwortungsbereich der Kammer“, erklärte Gerd Höhner. „Wir müssen nun die Anerkennung der Institute und die Weiterbildungsbefugten vorbereiten. Das ist eine erhebliche Entwicklungsarbeit, die jedoch mit einem begrüßenswerten Zuwachs an Zuständigkeit für unsere Profession einhergeht: Künftig liegt die Fachaufsicht in diesem Bereich in unserer Hand.“
Bedeutung der Profession im institutionellen Bereich
Mit Blick auf die begrenzten Niederlassungsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung rückte der Kammerpräsident weitere Tätigkeitsfelder für den Berufsstand in den Blick. Ein vielfältiges Arbeitsfeld mit interessanten Perspektiven liege in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe, der Suchthilfe oder der Pflege. Dort zeichne sich seit einiger Zeit eine steigende Nachfrage nach den Qualifikationen der Profession ab. „Die PTK NRW sieht diesen Bedarf und engagiert sich dafür, psychotherapeutische Angebote in diesen Versorgungsbereichen inhaltlich, strukturell und personell zu etablieren.“
Bereits jetzt sei absehbar, dass auch im stationären Bereich der Bedarf an Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten steigen werde, führte Gerd Höhner weiter aus. In diesem Zusammenhang sei es ein deutlicher Vorteil, dass mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik die Tätigkeiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Kliniken bis auf die Ebene der Stationen abzubilden sind. Zusätzlich müssten die Krankenhäuser Mindestvorgaben erfüllen und bei der Abrechnung nachweisen, dass psychotherapeutische Versorgungsleistungen von entsprechend qualifiziertem Personal erbracht wurden. „Das sichert die Qualität der Versorgung und stärkt zugleich die Stellung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den stationären Strukturen“, hielt der Präsident der PTK NRW fest. „Aufgrund ihrer Approbation in einem Heilberuf haben sie in den psychiatrischen Kliniken zudem mittlerweile gute Aussichten auf Positionen mit Leitungsverantwortung.“
Informationen zu Absicherung und Zulassung
Marc Wittmann , stellvertretender Geschäftsführer des Versorgungswerks der PTK NRW, stellte den Neuapprobierten das berufsständische Versorgungswerk vor. Anhand anschaulicher Beispiele erläuterte er die Versicherungsmathematik, die Pflichten und Möglichkeiten der Beitragszahlung und die Leistungsarten.
Ansgar von der Osten , Leiter des Bereichs Sicherstellung und Beratung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, erläuterte die Prinzipien der Bedarfsplanung und die Voraussetzungen für die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Ebenso erhielten die Neuapprobierten einen Überblick über mögliche Arbeitsmodelle in der Niederlassung, darunter auch die Kombination von Zulassung und Anstellung.
Perspektiven der Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis
Dr. Georg Kremer , Geschäftsführer von Bethel.regional im Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld und Vorsitzender des Ausschusses Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation der PTK NRW, beschrieb die Landschaft möglicher Arbeitgeber für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei wurde anhand konkreter und vielfältiger Beispiele das facettenreiche Spektrum an Einsatzfeldern in Kliniken, Beratungsstellen und Fachdiensten deutlich. Neben weiteren Vorteilen hob Dr. Georg Kremer als Pluspunkte einer Beschäftigung in diesen Arbeitsfeldern die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team und einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag hervor. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hätten zudem vielerorts die Möglichkeit, Konzepte zu entwickeln und Arbeitsbereiche mitzugestalten. Zugleich eröffne ihnen die Approbation gute Chancen auf Führungspositionen; in Kliniken für Rehabilitation beispielsweise seien sie häufig für die Behandlung verantwortlich. Abschließend informierte Dr. Georg Kremer über Angebote der PTK NRW für angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und legte den Neuapprobierten neben den Fort- und Weiterbildungsangeboten die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“ der Kammer ans Herz, die zusätzlich zu aktuellen berufspolitischen Themen spannende Einsichten in – mitunter weniger bekannte – Tätigkeitsfelder für den Berufsstand vermitteln würde.
Perspektiven der Berufstätigkeit in der Niederlassung
Barbara Lubisch , Vorstandsmitglied der PTK NRW, beleuchtete wesentliche Aspekte der Berufstätigkeit in eigener Praxis. Sie fasste die mit der Übernahme einer Kassenpraxis verbundenen Rechte und Pflichten zusammen und blickte auf die wirtschaftliche Situation der für die vertragspsychotherapeutische Versorgung zugelassenen Praxen. Wer mit dem Gedanken spiele, sich mit einer Privatpraxis selbstständig zu machen, sollte sich besonders gründlich mit den Finanzierungsmöglichkeiten befassen, empfahl Barbara Lubisch. Ausführlich erläuterte sie die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Entgegen der Behauptung mancher Krankenkassen hätten Patientinnen und Patienten nach wie vor einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten. Da rechtlich jedoch nicht eindeutig geregelt sei, wann und unter welchen Bedingungen die Kassen dem Antrag auf Kostenerstattung stattgeben müssen, käme es letztlich stets zu Einzelfallentscheidungen. Grundsätzlich registriere die Kammer, dass eine Bewilligung der Kostenerstattung seit einiger Zeit schwierig geworden sei. Es sei daher ratsam, die Tätigkeit in Privatpraxis mitweiteren Standbeinen wie Supervision, Coaching oder betrieblicher Prävention abzusichern. Spezialgebiete im Portfolio seien angesichts der wachsenden Konkurrenz wertvoll, ebenso eine gute Vernetzung. Abschließend lud Barbara Lubisch ein, als Praxisinhaber oder Praxisinhaberin das Angebot der Kammer zu nutzen und sich kostenlos in die Psychotherapeutensuche der PTK NRW aufnehmen zu lassen.
Kammerpräsident Gerd Höhner bedankte sich zum Abschluss des Fachtages über die rege Teilnahme der Neuapprobierten und ihre Fragen an die Referentinnen und Referenten. „Ich freue mich, wenn Sie an den Aktivitäten Ihrer Kammer auch weiterhin Interesse zeigen und wir Sie bei der ein oder anderen Veranstaltungen oder in den Gremien wiedersehen.“