Telefonisches Hilfsangebot von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für beruflich Pflegende
Pflegende, die COVID-19 infizierte Patientinnen und Patienten versorgen oder die in Einrichtungen tätig sind, in denen sich die Arbeitsbedingungen als Folge der Corona-Pandemie zum Teil extrem verändert haben, sind hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Um Pflegende unter diesen Umständen psychotherapeutisch zu unterstützen, sind während der Corona-Krise auch Hilfsangebote neben der Regelversorgung notwendig. Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) bittet die Kammermitglieder daher um ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei einem telefonischen Angebot für beruflich Pflegende, die psychotherapeutische Beratung in Anspruch nehmen möchten.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ein bundesweites Telefon-Hilfsangebot eingerichtet, um den in Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern etc. tätigen psychisch belasteten Pflegenden kurzfristig kostenfreie psychotherapeutische Beratung anzubieten. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich ehrenamtlich bei dem Hilfsangebot engagieren möchten, können Beratungstermine über eine Terminvermittlungsplattform zur Verfügung stellen. Derzeit sind Termine ab dem 26. Mai 2020 vorgesehen. Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgt durch die Psychotherapeutin oder den Psychotherapeuten. Unter Helferregistrierung für „Psychotherapeutische Telefonhilfe für beruflich Pflegende“ [externer Link] finden sich Informationen zur Teilnahme und das Registrierungsformular.
Vermittlung von Beratungsterminen
Vermittelt werden telefonische Beratungstermine bei ehrenamtlich tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, eine psychotherapeutische Behandlung ist nicht vorgesehen. Falls eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist, sollte eine Vermittlung in die ambulante Regelversorgung erfolgen, zum Beispiel durch den Verweis an die Terminservicestelle.
Die Bereitschaft von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ihre Qualifikation ehrenamtlich einzubringen, ist als außerordentliches, gesamtgesellschaftliches Engagement und als krisenbedingte, vorübergehende Maßnahme zu verstehen. Der Vorstand der PTK NRW dankt ihnen sehr für ihr Engagement.