Telematikinfrastruktur (TI) – Fristverlängerung für die Anbindung bis Mitte 2019
In den aktuellen Praxis-Nachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird auf die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn verwiesen, aufgrund von Lieferengpässen der Industrie die Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. Der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte wird damit erst ab dem 1. Juli 2019 zur Pflicht. Die Fristverlängerung soll über einen Änderungsantrag zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz auf den Weg gebracht werden.
Aber Achtung: Die Fristverlängerung gilt nur für den faktischen Anschluss und den Start des Versichertendatenstammmanagement (VSDM). Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber müssen weiterhin bis zum 31. Dezember 2018 einen Anschluss bestellt haben.
Weitere Informationen dazu unter:
http://www.kbv.de/html/1150_37416.php [externer Link]