Vergütung ambulanter Psychotherapie: Information zum geplanten hessischen Aktionstag am Montag, 11.05.2015 in Frankfurt am Main
Ein Aktionsbündnis psychotherapeutischer Berufsverbände in Hessen ruft angesichts der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu einem Aktionstag unter dem Titel „Honorargerechtigkeit jetzt!“ am Montag, dem 11.05.2015 in Frankfurt (a. M.) auf.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der dafür eingerichteten Homepage Aktionstag-Psychotherapie [Externer Link].
Die Bundespsychotherapeutenkammer schreibt in ihrer Mitteilung vom 23.03.2015:
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig - BPtK fordert klare Vorgaben im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz [Externer Link]
Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen [PDF, 276 KB]. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar. Psychotherapeuten verdienen bei gleicher Arbeitszeit nur die Hälfte der somatisch tätigen Ärzte.
Zudem führt die Verzögerung notwendiger Neuberechnungen der Psychotherapiehonorare 2012 dazu, dass einer psychotherapeutischen Praxis im Durchschnitt 5.000,00 Euro zu wenig gezahlt wurde. Der Bewertungsausschuss, in dem der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) über die Weiterentwicklung der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung verhandeln, nimmt die notwendigen Anpassungen nicht vor.
„Es drängt sich der Eindruck auf, dass Krankenkassen und KBV Verträge zulasten der Psychotherapeuten machen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer fest. „Seit 1999 werden die Entscheidungen der Selbstverwaltung durch einschlägige Urteile des Bundessozialgerichts korrigiert. Es ist an der Zeit, diese Form von Systemversagen zu beenden und durch klare gesetzliche Vorgaben mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz dem Trauerspiel im Bewertungsausschuss ein Ende zu setzen.“