Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung steigt zum 1. Juli 2024

Psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.

Das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit. Die lineare Erhöhung der Gebühren gilt für alle psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate.

Eine entsprechende Erhöhung der Vergütung gemäß der Grundlohnsummen-Veränderungsrate ist zunächst bis mindestens 2027 weiterhin jährlich vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kann das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis  [externer Link] abgerufen werden.
 

 
 

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