Videobehandlung: Praxis-Info der Bundespsychotherapeutenkammer erschienen
Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich Krankenversicherte auch per Video behandeln. Der Einsatz von Videotelefonaten in psychotherapeutischen Behandlungen kann sich nach psychotherapeutischer Indikationsstellung anbieten, beispielsweise bei Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer beruflichen Abwesenheit nicht in die Praxis kommen können. Ausgeschlossen ist der Videoeinsatz bei Akutbehandlungen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrer neuen Praxis-Info „Videobehandlung“ darüber, unter welchen Voraussetzungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Behandlung über Video erbringen können und wie sich diese Behandlungseinheiten in die Psychotherapie integrieren lassen. Neben Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Videobehandlung bietet die Praxis-Info auch Empfehlungen zur Abrechnung und ein Informationsblatt, dass Patientinnen und Patienten ausgehändigt werden kann.