Vorabinformation zur Abfrage des Statistischen Bundesamtes zur Kostenstruktur von Praxen
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik im Oktober 2022 eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Praxen Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychologischer Psychotherapeuten, Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2021. Ziel der Kostenstrukturuntersuchung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen sowie die dafür erforderlichen Aufwendungen darzustellen. Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können die Daten für eigene betriebswirtschaftliche Vergleiche in Bezug auf ihre Praxis nutzen.
Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für die Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt, die Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen versendet das Statistische Bundesamt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Sommer 2023 geplant.
Fragen zu der Erhebung beantwortet das Statistische Bundesamt; ab Oktober 2022 können Informationen zur aktuellen Erhebung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung unter www.destatis.de/kme-portal [externer Link] abgerufen werden. Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung in Praxen einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter www.destatis.de/kme [externer Link].