Warnung vor amtlich erscheinenden Korrekturanfragen
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass immer wieder Kammerangehörige angeschrieben werden und zur Prüfung und ggf. Korrektur ihres Eintrags für ein amtlich erscheinendes Verzeichnis / Register aufgefordert werden. Dabei wird durch die Gestaltung des Formulars der Eindruck erweckt, es handele sich um einen hoheitlichen Absender und es bestehe eine Pflicht zur Rücksendung des Formblattes. Erst im Kleingedruckten des Formulars findet sich dann die Information, dass mit der Unterschrift und Rücksendung ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Verzeichnis beauftragt wird. Dies führt zu jährlichen Kosten in Höhe von mittleren bis hohen dreistelligen Eurobeträgen.
Zur Vermeidung von Kosten bzw. erhöhtem Aufwand bei der Anfechtung derartiger Verträge raten wir Ihnen, auch amtlich erscheinende Anfragen immer gründlich zu lesen, bevor Sie sie ausfüllen und an den Absender zurück senden.