„Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!“ – Demonstration vor dem Deutschen Bundestag am 6. Juni 2024

„Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“, forderte am 6. Juni 2024 ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten. Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) und das PtW-Forum (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung) Berlin hatten die Demonstration vor dem Deutschen Bundestag organisiert. Vor Ort wurden die über 500 Teilnehmenden von den Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützt.

Anlass für die Protestaktion waren die auch nach Vorliegen des Kabinettsentwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) weiterhin unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolventinnen und Absolventen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr wird ihre Zahl auf 2.500 ansteigen. Sie benötigen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten zu bekommen.

„Im Kabinettsentwurf des GVSG wurde zwar erstmals das Problem anerkannt und es wurden Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung formuliert“, beschreibt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Dies sind Schritte in die richtige Richtung. Sie greifen jedoch deutlich zu kurz. Es besteht weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf.“

Fehlende gesetzliche Regelungen gefährden die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung

Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildungsambulanzen aufgenommen. Damit der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen sicherzustellen ist, müssen neben den Ambulanzen aber auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG jedoch keinerlei Regelungen vor.

Die abgeschlossene Weiterbildung zu Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten ist die Voraussetzung für die Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Die Lösung der offenen Fragen zur Finanzierung der Weiterbildung ist daher auch zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von großer Bedeutung. Die Demonstrierenden machten deutlich, dass Vorschläge zur Finanzierung der Weiterbildung vorliegen und die Zeit drängt. Sie forderten von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach eine Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch in diesem Sommer.

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