Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kraft
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT) [PDF, 806 KB] ist rechtsverbindlich. Die von der Kammerversammlung beschlossene Fassung entspricht weitgehend der Muster-Weiterbildungsordnung der Psychotherapeut*innen (MWBO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Sie wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) genehmigt und trat nun mit Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen regelt die Weiterbildung für die Berufsgruppe mit der Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert hat. Um an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen zu können, müssen nach neuem Recht approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine mindestens fünfjährige Weiterbildung durchlaufen. Die Umsetzung der Weiterbildung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kammer.
Unsere FAQ zur Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bieten weitere Informationen und praktische Hinweise. Im Zusammenhang mit der Weiterbildung benötigte Unterlagen zur Antragstellung können in der Rubrik „Berufsstand“ heruntergeladen werden.
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde in einem langwierigen und vielschichtigen Diskussions- und Abstimmungsprozess und mit breiter Beteiligung der Profession erarbeitet. Weiterhin offen ist die Finanzierung der Weiterbildung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben in ihrer Qualifizierungsphase Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation entspricht. Die Psychotherapeutenschaft fordert unter anderem jüngst in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die hierfür dringend notwendige Gesetzesänderung anzugehen.
Zwei Weiterbildungsordnungen der Kammer
Weiterhin Bestand hat die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) [PDF, 236 KB]. Sie gilt ausschließlich für die Weiterbildung in Bereichen der Kammermitglieder, die als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind.