Zusätzliche Anmeldemöglichkeiten zu Online-Informationsveranstaltungen der Bundespsychotherapeutenkammer zur elektronischen Patientenakte (ePA) freigeschaltet

Aufgrund der großen Nachfrage hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die maximale Teilnehmendenzahl für ihre Informationsveranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) erweitert. Interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich ab sofort wieder für einen der folgenden drei Termine anmelden[externer Link]:

•    26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr
•    22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
•    24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr

Nähere Informationen zu den Inhalten bietet das Programm für die Informationsveranstaltungen [PDF, 456 KB].

Die Informationsveranstaltung wird gemeinsam von der BPtK und der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) angeboten. Ziel ist, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die ePA funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der „ePA für alle“ einhergehen.

Ab dem 15. Februar 2024 plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die flächendeckende Einführung der ePA. Weitere Informationen zu der Akte als Speicherort für Gesundheitsdaten und der ePA für Privatversicherte bietet unserer Themenschwerpunkt „Digitale Agenda“ unter „Die elektronische Patientenakte“.
 

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