5. Sitzung der 5. Kammerversammlung am 6. November 2021
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW tagte angesichts der bestehenden Pandemiesituation am 6. November 2021 erneut online. Themen auf der Tagesordnung waren unter anderem die Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie, die Versorgung der durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 psychisch belasteten Menschen, Konzepte zur psychotherapeutischen Notfallversorgung und zum Klima- und Umweltschutz. Die Kammerversammlung befasste sich auch mit Aspekten der Ausbildungsreform und der Gestaltung der Weiterbildung, einer Kammermitgliedschaft von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung und Änderungen im Heilberufsgesetz NRW. Des Weiteren standen Haushaltsthemen und Ergänzungswahlen auf der Agenda. Die Kammerversammlung verabschiedete zudem jeweils mit großer Mehrheit drei Resolutionen.
Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer, eröffnete die Sitzung und begrüßte die Teilnehmenden. Er hieß Mira Welter als Nachfolgerin von Ulrich Meier (PsychotherapeutInnen NRW) und Bernadette Willigens als Nachfolgerin von Astrid Voß-Leibl (Bündnis KJP) in der Kammerversammlung willkommen, dankte den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr Engagement und begrüßte die mit Gaststatus zugeschalteten drei Sprecherinnen der PiA-Vertretung NRW (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung). In Ergänzung zum schriftlich vorgelegten Vorstandsbericht informierte er aus aktuellem Anlass über Bedenken des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hinsichtlich der Bezeichnung „Sozialmedizin“ für einen neuen Bereich in der Weiterbildungsordnung der Kammer. „Wir werden unsere Argumente für diesen Begriff im Ministerium vortragen und sehen uns auf einem guten Weg. In der nächsten Kammerversammlung werden wir dieses Thema auf die Tagesordnung nehmen können.“
„Psychische Folgen im Blick behalten“
Andreas Pichler, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer NRW, gab einen Überblick über Hilfsangebote für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger und psychotherapeutische Praxen. „Dank des großen Einsatzes und der guten Organisation der Geschäftsstelle konnte die Kammer trotz Urlaubszeit zum Zeitpunkt der Ereignisse rasch reagieren und an die Öffentlichkeit treten, über bestehende Hilfen informieren und unbürokratische Unterstützungsleistungen für Betroffene einfordern“, hielt er fest. Auch die Kommission Großschaden/Notfallpsychotherapie der Kammer habe schnell ihre Hilfe angeboten; zudem seien Vorstandsmitglieder und Kammerversammlungsmitglieder an einem Round Table beteiligt, der Initiativen aus der Region zusammenführen will. Wichtig sei nun, dass im Zuge des „Wiederaufbaus“ psychische Belastungen weiterhin im Blick bleiben. Die Kammer werde entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leisten und auch bei der Landesregierung dafür eintreten, weitere Projekte der psychosozialen Versorgung zu fördern, mit denen die Folgen der Flutkatastrophe aufgefangen werden sollen. „Ebenso müssen wir diskutieren, wie wir nachhaltige Versorgungsstrukturen schaffen können“ mahnte Andreas Pichler an. „Wir sprechen zwar von einem ‚Jahrtausendereignis‘. Doch Vorkommnisse dieser Art können sich wiederholen. Dafür muss auch unsere Profession besser gewappnet sein.“
„Eigene Konzepte zur Qualitätssicherung entwickeln“
Bernhard Moors aus dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW schilderte den Sachstand hinsichtlich der Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) habe der Gesetzgeber den bestehenden Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nochmals erweitert: Um die Transparenz für die Öffentlichkeit und Qualität der Versorgung zu erhöhen, sollen einrichtungsbezogene Vergleiche erfolgen und die Auswertungsergebnisse veröffentlicht werden. Dies werde viel Dokumentationsaufwand erzeugen, kritisierte Bernhard Moors. Insbesondere halte man es für problematisch, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen allein anhand von Patientenbefragungen durchgeführt und einzelne Praxen identifizierbar werden könnten. In der Profession werde man diese Neuausrichtung diskutieren; im Januar 2022 wird die Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung“ zu diesem Thema tagen. Die Qualitätssicherung sei gesetzlich verankert und der Gesetzgeber werde hierzu in jedem Fall Regelungen erarbeiten, betonte Bernhard Moors. Die Profession könne daher nicht immer nur ‚Nein‘ sagen und dürfe nicht mehr hinterherlaufen. Vielmehr sollte der Berufsstand – ähnlich wie uns für den Bereich Dokumentation gelungen sei – eigene Konzepte vorlegen.
In der Aussprache knüpften mehrere Kammerversammlungsmitglieder an die Erläuterungen zur Qualitätssicherung an. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass der Berufsstand bereits viel zur Qualitätssicherung umsetzen würde und die Komplexität des Wirkfaktors der therapeutischen Beziehung zu berücksichtigen sei. Gerd Höhner bekräftigte das Ziel, sich als Profession auf bestimmte Vorgehensweisen zur Qualitätssicherung zu einigen. „Es wird Zeit, dass wir unsere defensive Haltung aufgeben. Sonst bestimmen am Ende andere und es werden Maßnahmen umgesetzt, die niemand für sinnvoll hält. Die Gründung der AG ‚Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung‘ ist ein erster Schritt.“ Im Verlauf der Sitzung wurden in der Diskussion einer Stellungnahme des Ausschusses Psychotherapie in der ambulanten Versorgung weitere Aspekte hinsichtlich der Qualitätssicherung ausgetauscht. Dabei wurde erneut die Bedeutung einer eigenen Positionierung der Profession betont. Einvernehmlich stimmte die Kammerversammlung dafür, die Überlegungen in einem großen Ratschlag „Qualitätssicherung“ fortzuführen und zu vertiefen. Weitere Beiträge in der Aussprache zum Vorstandsbericht betrafen die Aktivitäten des Vorstandes und gesundheitspolitische Entwicklungen auf Landesebene seit April 2021.
Jahresabschluss 2020 und Haushalt 2022
Andreas Pichler informierte die Kammerversammlungsmitglieder über die Einnahmen und die Ausgaben der Kammer im Jahr 2020 und zeigte die Entwicklung der Rücklagen sowie deren Verwendungszwecke auf. Vom Revisionsverband liege zur Haushaltsführung ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk vor. Auf Empfehlung des Finanzausschusses nahm die Kammerversammlung den Jahresabschluss 2020 mit großer Mehrheit an und entlastete den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020. Für das Haushaltsjahr 2022 skizzierte der Vizepräsident die zu erwartenden Erlöse aus Verwaltungseinnahmen wie Mitgliederbeiträgen, Entnahmen aus den Rücklagen sowie die kalkulierten personellen und sächlichen Ausgaben. Ausführlich stellte er die kalkulierten Kosten in Verbindung mit dem notwendigen Um- und Ausbau der Geschäftsstelle der Kammer dar. Auch hier folgte die Kammerversammlung dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2022 mit großer Mehrheit an. Des Weiteren beschloss die Kammerversammlung in ihrer Sitzung Änderungen der Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW im Kontext von Klima- und Umweltschutz: Flugkosten werden in Zukunft nicht mehr erstattet, die Kilometerpauschale bei Dienstreisen mit dem eigenen PKW wird gesenkt, die Mitfahrerpauschale erhöht. Weitere Änderungen betreffen die Entschädigungen von Kammerversammlungsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement sowie die Förderung von Gremiensitzungen als Videokonferenzen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform
Dr. Jürgen Tripp, Vorsitzender des Ausschusses Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform, berichtete über den Sachstand der Reform und fasste Diskussionspunkte bei der Umsetzung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in der Psychotherapeutenkammer NRW zusammen. Abschließend beleuchtete er die Vorbereitungen zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) im November 2021. In der Aussprache wurde unter anderen darauf hingewiesen, dass der Erwerb eines zweiten Verfahrens vereinfacht werden sollte. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seien unabhängig ihres Grundstudiums bei den Akkreditierungsverfahren von Studiengängen zu berücksichtigen. Außerdem sei die Finanzierung der Weiterbildung insbesondere im ambulanten Bereich zu klären.
Psychotherapie in institutionellen Bereichen
Hermann Schürmann, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer NRW, stellte die Ergebnisse des Round-Table-Gesprächs „Psychotherapie im institutionellen Bereich (Jugendhilfe, Beratungsstellen)" im August 2021 vor. Als Vorschläge habe man unter anderem festgehalten, einen Fachtag zu diesem Themenbereich durchzuführen. Denkbar seien Fortbildungsangebote für Kammermitglieder und ein Videokonferenz-Stammtisch für den zwanglosen Austausch über die Tätigkeit in institutionellen Bereichen. Darüber hinaus solle die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert und die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren in diesem Arbeitsfeld gestärkt werden. Schließlich werde die Einrichtung einer Kommission angeregt, die sich mit Fragenstellungen der Psychotherapie in institutionellen Bereichen befasst.
Mitgliedschaft der PiA in der Kammer
Die Kammerversammlung hatte in ihrer Sitzung im April 2021 den Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik und den Finanzausschuss beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer Mitgliedschaft von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) in der Kammer zu prüfen. Julia Leithäuser, Vorsitzende des Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik, beschrieb die möglichen Vorteile und die juristischen Konsequenzen einer PiA-Mitgliedschaft. Alfons Bonus, Vorsitzender des Finanzausschusses, erläuterte die geschätzten Kosten. Die Sprecherinnen der PiA-Vertretung NRW bekundeten, sowohl für eine freiwillige als auch für eine Pflichtmitgliedschaft offen zu sein. In der Abstimmung zum weiteren Vorgehen votierte die Kammerversammlung dafür, dass die Fraktionen zum Thema „PiA-Mitgliedschaft“ weiter beraten mögen. Der Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik wurde gebeten, Regelungsvorschläge in der Satzung und der Geschäftsordnung der Kammer hinsichtlich der möglichen Einbeziehung von Mitgliedern der PiA-Vertretung NRW zu entwickeln und der Kammerversammlung zur Beratung vorzulegen.
Wahlen für die Ausschüsse und zum Deutschen Psychotherapeutentag
Infolge von Rücktritten standen in der 5. Sitzung der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer auch Ergänzungswahlen auf der Tagesordnung. Jeweils mit großer Mehrheit wurden gewählt: Bettina Tietz-Roder (PsychotherapeutInnen NRW) als Mitglied im Ausschuss Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform; Edgar Eckerskorn (Kooperative Liste) als Mitglied und Mira Welter (PsychotherapeutInnen NRW) als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Fort- und Weiterbildung in Bereichen; Dr. Margit Lübking als Mitglied und Sinje Guldner (beide Kooperative Liste) als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation; Bernadette Willigens (Bündnis KJP) als Mitglied im Ausschuss Digitalisierung; Ralph Schliewenz (PsychotherapeutInnen NRW) als Mitglied im Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Neue stellvertretende Delegierte zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) wurden Mira Welter (PsychotherapeutInnen NRW) und Bernadette Willigens (Bündnis KJP).
Mitarbeit in der psychotherapeutischen Notfallversorgung
Die Kammerversammlung befasste sich in ihrer Sitzung auch mit dem Thema der psychotherapeutischen Notfallversorgung. Diskussionsgrundlage war die Präsentation der stellvertretenden Sprecherin der Kommission Großschaden/Notfallpsychotherapie Dominique Kok über das von der Kommission erarbeitete „Konzept zur Notfallpsychotherapie in Großschadenslagen mit fünf und mehr Betroffenen“. Darin wird unter anderem die Qualifikation von Leitenden Notfallpsychotherapeutinnen und Notfallpsychotherapeuten beleuchtet und es werden Ansätze aufgezeigt, wie sich der Berufsstand in die Akut-, Übergangs- und Normalisierungsphase der psychotherapeutischen Notfallversorgung einbringen könnte. Als Ziel wurde festgehalten, die Handlungsmöglichkeiten in Rahmen der Notfallversorgung bei Großschadensereignissen dauerhaft zu verbessern – aus psychotherapeutischer Sicht, aber auch strukturell und finanziell. „Die Notfallversorgung setzt eigene Prioritäten und es ist für unsere Profession nicht einfach, sich in diese Strukturen einzufinden und anerkannt zu werden“, hielt Kammerpräsident Gerd Höhner fest. „Doch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können einen Beitrag leisten und wir werden hierzu weiter überlegen. Ich danke der Kommission für ihr Engagement. Unsere heutige Diskussion bitte ich sie als Aufforderung zu verstehen, ihre Arbeit fortzusetzen.“
Positives Votum für das Positionspapier „Klima- und Umweltschutz“
Das vom Vorstand erarbeitete Positionspapier „Klima- und Umweltschutz als Aufgabe der Psychotherapeutenkammer NRW. Situationsanalyse, Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmenkatalog“ [PDF, 2 MB] fand in der Abstimmung eine deutliche Mehrheit. „Die Zusammenstellung zeigt auf, was schon geleistet wird, und bietet einen Orientierungsrahmen für die weitere Arbeit in den Gremien, in der Geschäftsstelle, in allen Arbeitsbereichen“, erklärte Vizepräsident Andreas Pichler, der das Positionspapier vorstellte. „Als Vorstand wünschen wir uns eine kontinuierliche Umsetzung im Alltag und auch beim anstehenden Umbau der Geschäftsstelle.“ Dabei sei das Positionspapier nicht als Endpunkt zu verstehen, sondern als Anfang. „Nächste Schritte sind ‚Praxis goes green‘, Fortbildungen und gesundheitspolitische Fachveranstaltungen zu den Zusammenhängen von Klimaschutz und Psyche. Darüber hinaus werden wir das Positionspapier für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.“
Anpassungen im Heilberufsgesetz NRW
Ein weiterer Tagesordnungspunkt auf der umfangreichen Agenda der Sitzung rückte die Änderungen im Heilberufsgesetz NRW in den Blick, die durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung notwendig werden. Sie betreffen zukünftige Regelungen zum Namen der Kammer, zu Wahlen der Kammerversammlung sowie zur Repräsentanz der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Kammervorstand. Zu allen drei Themen wurde ein Meinungsbild erhoben. Hinsichtlich des Kammernamens erhielten die Vorschläge „Psychotherapeutenkammer NRW“ und „Psychotherapeutinnenkammer NRW“ eine annähernd gleiche Stimmzahl. Bezüglich zukünftiger Wahlen sprachen sich gut drei Viertel der abstimmenden Kammerversammlungsmitglieder für ein Stufenmodell aus: Für die Wahl 2024 sollte es wie bisher zwei Wahlkörper geben, ab 2029 einen Wahlkörper. Zur Repräsentanz der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Vorstand stimmten knapp zwei Drittel dafür, dass dem Kammervorstand wenigstens eine Kinder- und Jugendlichentherapeutin oder ein -therapeut oder eine Psychotherapeutin oder ein -therapeut mit einer mindestens begonnenen Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen angehört. „Mit diesen Voten werden wir in die Beratungen mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, gehen“, hielt Gerd Höhner fest.
Verabschiedung von Resolutionen
Die Kammerversammlung verabschiedete schließlich jeweils mit großer Mehrheit die Resolutionen „Psychische Folgen der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ernst nehmen – die Menschen nicht vergessen!“ [PDF, 117 KB], „Ermächtigungen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie nutzen!“ [PDF, 102 KB] und „Die unzureichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gefährdet die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ [PDF, 16 KB]
Gerd Höhner bedankte sich nach einem langen Online-Sitzungstag bei allen Teilnehmenden für die konstruktive Arbeit und dankte der Geschäftsstelle für die gute Organisation. Als nächsten Sitzungstermin der Kammerversammlung gab er den 21. Mai 2022 bekannt.