Keine Rationierung psychotherapeutischer Leistungen – Prüfauftrag zurückgenommen

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung [externer Link] (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) ohne den vorher eingebrachten Änderungsantrag Nr. 49 (neu: Nr. 44) verabschiedet. Der in dem Antrag adressierte Prüfauftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (s. hierzu die Meldung „Keine Beschneidung der Therapiehoheit zu Lasten von Patientinnen und Patienten“ der Psychotherapeutenkammer NRW) wurde zurückgezogen.

Damit hatte der breite Protest innerhalb des Berufsstandes, aber auch aus der Bevölkerung deutlichen Erfolg. Ein besonderer Dank ist hierbei den Initiatoren der Petition „Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn!“ [externer Link] auf der Plattform change.org geschuldet. Die Petition wurde zuletzt von 212.271 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet.

Die Psychotherapeutenkammer NRW begrüßt die Rücknahme des Änderungsantrages und damit des darin formulierten Prüfauftrages an den G-BA ausdrücklich. Diese Vorgehensweise hätte einer Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen in keinster Weise geholfen. Gleichwohl unterstützt die Kammer das Anliegen, Strukturen in der Versorgung auf Verbesserungspotential hin zu überprüfen. In genau diese Richtung geht die derzeitige Erarbeitung einer Richtlinie im G-BA zur Versorgung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf. Hierzu hat der Berufsstand zahlreiche Vorschläge eingebracht. Die Psychotherapeutenkammer NRW hofft nun sehr darauf, dass diese auch Gehör und Berücksichtigung in der weiteren Beschlussfassung in der Selbstverwaltung finden.

Zur Rücknahme des Prüfauftrags informiert auch die Pressemeldung Raster-Psychotherapie „abgeräumt“ [externer Link] der Bundespsychotherapeutenkammer.

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