Grundlagen des Kinderschutzes aus psychotherapeutischer Perspektive mit dem Fokus auf sexualisierte Gewalt (Online-Fortbildungsveranstaltung)

Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:00 bis 18:30 Uhr
Online | Teilnahmegebühr: 70 Euro
Fortbildungspunkte: 5

  • Programm

    Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 KKG) regelt die Aufgaben und Befugnisse von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern außerhalb der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben dadurch einen Schutzauftrag, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden. In dem Seminar soll Grundlagenwissen über Kinderschutz vermittelt werden, wobei der Schwerpunkt im Bereich sexualisierter Gewalt liegt.

    Die Veranstaltung informiert über Grundkenntnisse (Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierte Gewalt, Täterstrategien und -dynamiken) sowie gesetzliche Bestimmungen des Kinderschutzes. Es soll ein professioneller Umgang mit den formalen und therapeutischen Besonderheiten in diesem Bereich vermittelt werden, insbesondere mit dem Fokus bei (Verdacht auf) sexualisierte Gewalt.
     

    15:00 Uhr bis 18:30 Uhr – Seminar mit Pausen

    Das Seminar vermittelt was Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Bereich Kinderschutz zu beachten haben und wie ggf. zu handeln ist. Dabei werden u. a. folgende Themen behandelt:

    • Grundkenntnisse zu Kinderschutz (Vernachlässigung, Misshandlung, sexualisierte Gewalt, Täterstrategien und -dynamiken)
    • gesetzliche Bestimmungen, Schweigepflicht, Datenschutz
    • professioneller Umgang: u. a. Risikoeinschätzung, Dokumentation, Kooperation mit Jugendhilfe (im Rahmen des § 8a im SGB VIII); Gesprächsführung mit Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen, Disclosureprozesse

    Referent: Dr. Christoph Muck, M.Sc. Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Münster