Modul B3 Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe Teil I

Freitag, 14. November 2025, 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag, 15. November 2025, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Tagungsort: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 340 Euro (inkl. Getränke und Verpflegung) | Fortbildungspunkte: 26
 

Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse der Sachverständigentätigkeit im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe. In Teil I werden neben den rechtlichen Grundlagen die besondere Rolle des/der Sachverständigen bei familienrechtlichen Begutachtungen sowie psychologisch-psychotherapeutische Kenntnisse für die Begutachtung behandelt. Es referieren ein erfahrener Richter und ein erfahrener Sachverständiger.

  • Programm

    Rechtliche Grundlagen

    • Sorgerecht (§§ 1626, 1627, 1681, 1628, 1629, 1671 BGB)
    • Zivilrechtliche Unterbringung Minderjähriger mit Freiheitsentziehung (§ 1631 BGB)
    • Umgangsrecht (§ 1684 BGB)
    • Entzug der elterlichen Sorge, Gefährdung des Kindeswohls (§ 1680, § 1666 BGB)
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1672 BGB)
    • Vormundschaftsrecht (§ 1632 BGB)
    • Hilfen zur Erziehung (SGB VIII; Eingliederungshilfe § 35a)
    • Verfahrensrecht in Familiensachen (FamFG)

    Besondere Rolle des/der Sachverständigen bei familienrechtlichen Begutachtungen

    • Auftragserteilung und Auftragsannahme
    • Verpflichtung zur Unparteilichkeit
    • Sorgfaltspflicht
    • Verschwiegenheitspflicht
    • Zeugnisverweigerungsrecht
    • Offenbarungspflicht
    • Aufklärungspflicht
    • Verhältnis des Sachverständigen zu beteiligten Ämtern und Behörden

    Psychologisch-psychotherapeutische Kenntnisse für die Begutachtung

    • Entwicklungspsychologische Grundlagen, Bindungstheorie
    • Bedeutung von Mediation im Prozessverlauf
    • Systemische Modelle
    • Klinische Diagnostik
    • Testdiagnostik (Entwicklungstests, Familienbeziehungsdiagnostik, Erziehungsstile, Persönlichkeitsdiagnostik)
    • Struktur und Aufbau eines Gutachten
    • Erhebung und Dokumentation der Befunde

    Referenten:
    Dr. Mehmet Toker, Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Drensteinfurt
    Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm

Sachverständigentätigkeit

Die Seminare zur Sachverständigentätigkeit orientieren sich an der „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zur Eintragung in die Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialrecht vom 10. Dezember 2010, geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 3. Dezember 2022“ [PDF, 112 KB].

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Sachverständige im Auftrag von Gerichten, Behörden und Institutionen tätig werden möchten, können durch Teilnahme an diesen Seminaren die für die Aufnahme in die Listen erforderliche Sachkenntnis nachweisen. 

In 2025 bieten wir das zweiteilige Spezialisierungsmodul Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe (B3) an. Die weiteren Spezialisierungsmodule sind für einen späteren Zeitpunkt, ggf. erst im Folgejahr, zur Durchführung vorgesehen. 

Weitere Informationen zur Sachverständigentätigkeit und die Mitgliederberatung bei Fragen rund um die Antragstellung zur Listenaufnahme finden Sie hier.