Modul B3 Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe Teil II

Freitag, 16. Januar 2026, 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Tagungsort: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 340 Euro (inkl. Getränke und Verpflegung) | Fortbildungspunkte: 26
 

Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse der Sachverständigentätigkeit im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe. In Teil II werden das diagnostische Vorgehen und die Systematik der familienrechtlichen Begutachtung sowie das mündliche Gutachten behandelt. Darüber hinaus werden Besonderheiten bei der Begutachtung, wie z.B. in Migrantenfamilien und in Fällen psychisch erkrankter Eltern, vorgestellt und diskutiert. Es referieren ein erfahrener Richter und ein erfahrener Sachverständiger.

  • Programm

    Familienrechtliche Gutachtenerstellung

    • Diagnostisches Vorgehen bei der Gutachtenerstellung
    • Systematik der familienrechtlichen Begutachtung
    • Das mündliche Gutachten
    • Besonderheiten bei der Begutachtung z.B. in Migrantenfamilien, in Fällen psychisch erkrankter Eltern
    • Rollenspiel „Sitzung des Familiengerichts“

    Referenten:
    Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm
    Dr. Mehmet Toker, Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Drensteinfurt

Sachverständigentätigkeit

Die Seminare zur Sachverständigentätigkeit orientieren sich an der „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zur Eintragung in die Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialrecht vom 10. Dezember 2010, geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 3. Dezember 2022“ [PDF, 112 KB].

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Sachverständige im Auftrag von Gerichten, Behörden und Institutionen tätig werden möchten, können durch Teilnahme an diesen Seminaren die für die Aufnahme in die Listen erforderliche Sachkenntnis nachweisen. 

Im Jahr 2025 bieten wir das zweiteilige Spezialisierungsmodul Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe (B3) an. Die weiteren Spezialisierungsmodule sind für einen späteren Zeitpunkt, ggf. erst im Folgejahr, zur Durchführung vorgesehen. 

Weitere Informationen zur Sachverständigentätigkeit und die Mitgliederberatung bei Fragen rund um die Antragstellung zur Listenaufnahme finden Sie hier.